Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IDSYS International GmbH

1. Allgemeines

a) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der IDSYS International GmbH
b) Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
c) Nebenabreden sowie Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, soweit sie schriftlich von der IDSYS International GmbH bestätigt worden sind.
d) Die Geschäftsbedingungen gelten ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
e) Käufer i.S.d. AGB sind nur Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
f) Die AGB gelten nicht, wenn der Käufer Verbraucher ist. Verbraucher sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Angebot und Vertragsabschluss

a) Angebote der IDSYS International GmbH sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen und richten sich ausschließlich an gewerbliche Wiederverkäufer.
b) Der Umfang der von der IDSYS International GmbH zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung der IDSYS GmbH festgelegt; ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IDSYS International GmbH.
c) Bei Bestellungen die auf elektronischem Wege erfolgen, stellt eine Zugangsbestätigung der Bestellung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
d) Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

3. Installation, Schulung und Beratung

a) Installationskosten von gelieferter Hard – oder Software werden von der IDSYS International GmbH nicht übernommen.
b) Die Planung der Installation gilt im Einvernehmen mit dem Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, in geeigneten Räumen termingerecht die betriebsnotwendigen Installationen für Stromversorgung und Datenübertragung durch einen Fachmann auf seine Kosten ausführen zu lassen.
c) Die Installationen müssen den Angaben der IDSYS International GmbH sowie den geltenden Fachnormen entsprechen.
d) Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Hard- und Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die IDSYS International GmbH als auch Schulung und Einweisung des Käufers oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
e) Auskünfte bzw. Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang

a) Wenn der Käufer Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Hardware oder Software nach Erhalt unverzüglich – innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt – auf Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen und erkennbare Fehler der IDSYS International GmbH sofort anzuzeigen. Die Lieferung gilt sonst lt. §438 HGB Abs. 1 und 2 als vollständig und unbeschädigt zugestellt. Dies gilt auch, wenn die Beschädigung nicht äußerlich sofort erkennbar war. Später eingehende Reklamationen werden nicht akzeptiert.
b) Die IDSYS International GmbH ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
c) Die IDSYS International GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
d) Bei Lieferungen von individuell gefertigter Ware, wie zum Beispiel Etiketten oder anderen Verbrauchsmaterialien, können produktionsbedingte Über- oder Unterlieferungen von bis zu 10% auftreten und werden vom Käufer als zulässig akzeptiert. Diese Abweichungen berechtigen den Käufer nicht zur Mangelrüge oder Nichtleistung des geschuldeten Kaufpreises. Mit Kenntnisnahme der AGB erkennt der Käufer dies an.

5. Preise & Pauschalen

a) Alle Preise verstehen sich Netto, ausschließlich Verpackung, Versicherung und Versandkosten zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
c) Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
d) Für Geräte, welche sich außerhalb der Garantie befinden, bzw. deren Defekt auf einen Bedienerfehler oder Gewalteinwirkung zurückzuführen sind, berechnen wir generell eine Überprüfungspauschale in Höhe von 60 EUR (zzgl. Porto und Verpackung).
e)
Die Erstellung von gesonderten Urkunden, Zertifikaten und Nachweisen etc. sind kostenpflichtig und werden pauschal 20 EUR (zzgl. Gebühren die durch den Hersteller, bzw. Transport anfallen) berechnet.

6. Lieferzeit

a) Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
b) Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.
c) Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand fristgemäß d.h. unter Einhaltung der vereinbarten Frist zum Transport gegeben worden ist.
d) Ist Abholung vereinbart, gilt die Bereitstellung der Ware und die Mitteilung der Bereitstellung an den Käufer als Einhaltung der Lieferfrist.
e) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

7. Lieferverzug

a) Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, wenn aufgrund von Ereignissen, die die IDSYS International GmbH nicht zu vertreten hat, die Lieferung verzögert wird.
b) Hierzu zählen Betriebsstörungen, Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Vor- oder Unterlieferanten eintreten. Ein Verschulden seitens des Vor- oder Unterlieferanten wird der IDSYS International GmbH nicht zugerechnet.
c) In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen.

8. Warensendung/ Rücksendung von Waren an IDSYS International GmbH durch den Kunden

a) Eine Rücksendung von Waren bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens IDSYS International GmbH.
b) Erklärt IDSYS International GmbH sich ausdrücklich bereit, neue Ware (sofern in unversehrten Originalverpackungen innerhalb eines Zeitraumes von 10 Werktagen nach erhalt der Ware) zurückzunehmen, so ist IDSYS International GmbH berechtigt, die Gutschrift bzw. Rückzahlung des Kaufpreises um pauschal 15 % des Nettowarenwertes oder mindestens Euro 25.- zu kürzen.
c) Die Rücksendung jeglicher Waren erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Bei Warenverpackungen, die nicht mehr original verschlossen sind,
behalten wir uns außerdem die Berechnung von Zustands-Analysekosten in Höhe von mindestens € 25.- vor.
d) Sonderanfertigungen, Ersatzteile und Sonderbestellungen aller Art -als solche auf dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung gekennzeichnet- können nicht zur Gutschrift zurückgenommen werden.

9. Unmöglichkeit

a) Wird die Lieferung aus einem von der IDSYS International GmbH nicht zu vertretenen Umstand unmöglich, so wird IDSYS International GmbH von der Verpflichtung frei. Dem Käufer stehen keine Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu.
b) Ein Verschulden des Zulieferers wird der IDSYS International GmbH nicht zugerechnet.

10. Annahmeverzug des Käufers

Kommt der Käufer mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist die IDSYS International GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt die IDSYS International GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Käufer einen geringeren oder die IDSYS International GmbH einen höheren Schaden nachweist.
Daneben kann sie auch einen Verzögerungsschaden geltend machen.

11. Gefahrenübergang

a) Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware zum Transport übergeben worden ist oder zwecks Abholung bereitgestellt und der Käufer hiervon in Kenntnis gesetzt worden ist.
b) Dies gilt auch dann, wenn die IDSYS International GmbH die Transportkosten, vereinbarungsgemäß, zu tragen hat.
c) Hiervon unberührt sind versicherungsrechtliche Ansprüche.

12. Transportschäden

a) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen.
b) Die IDSYS International GmbH erteilt dem Käufer hierzu die erforderlichen Auskünfte zu dem Transportauftrag und tritt eventuelle Ansprüche gegen Transportunternehmer an den Käufer ab.
c) Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.

13. Gewährleistung

a) Angaben, die in Katalogen, Auftragsbestätigungen etc. enthalten sind, stellen keine Beschaffenheitsgarantien im Rechtssinne dar, es sei denn, das Gegenteilige wurde ausdrücklich seitens der IDSYS International GmbH schriftlich mitgeteilt.
b) Soweit die IDSYS International GmbH – ohne besondere Vergütung – technische Ratschläge und Empfehlungen geben, beruhen diese auf sorgfältiger Prüfung, beinhalten jedoch keinen Rechtsbindungswillen; insoweit stellen sie weder Beschaffenheitsangaben noch Garantien dar und es wird für sie auch keine Haftung übernommen.
c) Die in Ziff. 4.a) genannte Pflicht beinhaltet auch die Prüfung, ob sich die bestellte oder die von der IDSYS International GmbH vorgeschlagene Ware für den vom Käufers vorgesehenen Verwendungszweck eignet; die vom Käufer vorgesehene Eignung ist jedoch nur dann Vertragsinhalt, soweit dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgenommen wurde.
d) Beim Verkauf gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen, auch wenn eine Generalüberholung stattgefunden hat, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Bei B-Ware und gebrauchten Artikeln besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, Umtausch, Reparatur oder Garantie.
e) Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferte Hardware, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, 12 Monate ist, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Ausgenommen hiervon sind Batterien, Akkus, sowie Verschleißteile, wie Druckköpfe oder Andruckwalzen etc., für die ggf. gesonderte herstellerspezifische Gewährleistungsbedingungen gelten, die von uns erfragt werden müssen, soweit diese Information nicht von uns in Angeboten mitgeteilt wird.
f) Bei von der IDSYS International GmbH erbrachten Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, soweit sich aus Teil B der VOB – im Falle deren Einbeziehung-, oder aus § 634 a Abs.1 Ziff.2 BGB – bei Bauwerken- nicht etwas anderes ergibt. Die Verjährung beginnt dann mit der Abnahme des Werkes. Nimmt der Käufer/Besteller ein mangelhaftes Werk ab, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Gewährleistungsrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte bei der Abnahme vorbehält. Eine solche Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Mängeln des hergestellten Werkes leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung (= Nacherfüllung). Die IDSYS International GmbH ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. § 275 Abs.2 und Abs.3 BGB bleiben unberührt.
g) Dem Käufer ist bekannt, dass Software und Hardware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht zu allen Systemumgebungen kompatibel sein kann. Die IDSYS International GmbH macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen, sofern nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgeschrieben.
h) Bei Mängeln der gelieferten Ware ist die IDSYS International GmbH berechtigt, nachzubessern, den Austausch der schadhaften Teile vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Mängel der Software kann die IDSYS GmbH darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
i) Gewährleistungsansprüche sind schriftlich, unter konkreter Angabe des Mangels, geltend zu machen.
Reklamierte Waren oder Geräte innerhalb der Garantie bzw. Gewährleistung werden auf Kosten des Käufers zu IDSYS versendet. Transportkosten von IDSYS International GmbH zum Kunden werden in diesen Fällen von IDSYS übernommen.
j) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung oder Verwendung von nicht von der IDSYS International GmbH freigegebenem Zubehör entstehen.
k) Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Hard- und/oder Software vom Käufer selbst oder von Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der IDSYS GmbH vorgenommen werden oder wenn die Fabriknummer entfernt, geändert wurde oder unleserlich ist.
l) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer entgegen obiger Ziffer 4. a) seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt.

14. Haftung

a) Eine Haftung der IDSYS International GmbH für Schäden des Käufers aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch die IDSYS International GmbH oder wurde durch die IDSYS International GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Davon unberührt ist die Haftung für Personenschäden.
b) Die IDSYS International GmbH haftet nicht für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die IDSYS International GmbH haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Käufer deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung der Anwender – hätte verhindern können. Davon unberührt ist die Haftung für Personenschäden.

15. Reparaturen

Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Reparaturen erfolgen ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt in unserem Ermessen. Kosten für den Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Für eventuellen Datenverlust wird keinerlei Haftung übernommen. Dies gilt auch für den Fall von sogenannten Viren. Der Kunde ist für entsprechende Datensicherungen selbst verantwortlich.

Leistungsabgrenzung:

Für die Beseitigung von Störungen und Mängeln, die durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Handhabung (Anwenderfehler, Konfigurationsfehler), sowie durch Eingriffe unberechtigter Dritter verursacht werden oder die im Zusammenhang mit solchen Eingriffen stehen sowie Störungen, die auf die Verwendung anderer als der vom Hersteller zugelassener Materialien und Zubehör zurückzuführen sind, übernimmt der Technische Kundendienst keine Haftung. Ebenfalls ausgeschlossen sind Justage, Reinigung und Verbrauchsmaterial.

Bei unberechtigt geltend gemachten Serviceansprüchen behält sich die IDSYS International GmbH vor, entstehende Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Ebenfalls nicht abgedeckt im Rahmen dieses Servicevertrages sind Schäden durch: Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen: Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmungen, Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage, Höhere Gewalt, Hardware-Schäden, die auf eingesetzte, fehlerhafte Software zurückzuführen sind, sowie Computerviren.

Die Behebung von Softwareproblemen, die Installation eines Betriebssystems, Datensicherung bei Festplattendefekten und die Konfiguration der Produkte gehören nicht zum Leistungsumfang.

Ersatzteile:

Soweit der Einbau von Ersatzteilen erforderlich ist, wird der Technische Kundendienst entweder Neuteile verwenden oder Austauschteile, die einem Neuteil uneingeschränkt entsprechen. Das Eigentum an den ausgetauschten Teilen geht auf den Technischen Kundendienst, das Eigentum an den Austauschteilen auf den Kunden über.

Mitwirkung des Anwenders:

Der Anwender wird dem vom Technischen Kundendienst eingesetzten Servicepersonal zur Vornahme der Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie aller damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ohne Wartezeit ungehinderten Zugang zu den Geräten verschaffen und jede Hilfeleistung leisten, um eine zügige Instandsetzung zu ermöglichen.

Es ist Aufgabe des Anwenders, regelmäßig und soweit technisch möglich, vor Beginn der Leistung alle notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung der Daten (“Backup”) vorzunehmen.

Eine Haftung für Daten wird nicht übernommen.

Gewährleistung:

Alle weiteren Ansprüche des Anwenders sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, insbesondere bei Verlust oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Der Anwender hat eventuelle Schäden oder Mängel unverzüglich nach Kenntniserhalt an den Technischen Kundendienst unter Angabe der für die Ermittlung des Mangels oder Schadens zweckdienlichen Informationen mitzuteilen und seinerseits alles Zumutbare zu unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Haftung:

Führen Kundendienstleistungen zu unmittelbaren Sachschäden, so übernimmt der Technische Kundendienst gegenüber dem Auftraggeber die Haftung im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unmittelbarer Schaden ist dabei der Aufwand, der zur Wiederherstellung des beschädigten Gutes erforderlich ist. Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadenersatz, vor allem für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn gegen den Technischen Kundendienst sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen § 1.4 Produkthaftungs-Gesetz zwingend gehaftet wird. Der Kunde stellt den Technischen Kundendienst von Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung des Auftrages hinausgehen.

Die IDSYS International GmbH schließt jegliche Haftung aus für ursächlich oder im Zusammenhang mit Computerviren verursachte Schäden und Vermögensverluste

16. Zahlungsbedingungen

a) Die Rechnungen sind sofort nach Fälligkeit ohne Abzug zahlbar.
b) Werden Zahlungen verspätet als vereinbart geleistet, so ist die IDSYS International GmbH berechtigt, für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 8% Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
c) Der Nachweis eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
d) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur von der IDSYS International GmbH anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche des Käufers zulässig.
e) Wurde dem Käufer eine Stundung zugebilligt, findet Absatz 13 b) entsprechende Anwendung.
f) Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers, die insbesondere auch durch den Zahlungsverzug des Käufers indiziert werden, ist die IDSYS International GmbH berechtigt – unbeschadet sonstiger Rechte – Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
g) Weiterhin kann die IDSYS GmbH die Unsicherheitseinrede i.S.d. § 321 BGB als Leistungsverweigerungsrecht erheben.
h) Darüber hinaus steht der IDSYS GmbH das Rücktrittsrecht gem. § 321 Abs.2 i.V.m. § 323 BGB zu, da deren Leistungsinteresse an die Rechtzeitigkeit der Zahlungsverpflichtung des Käufers gebunden ist.

17. Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen behält sich die IDSYS International GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren sowie das Nutzungsrecht an gelieferter Ware und Software vor.
b) Dieser Eigentumsvorbehalt gilt für alle Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
c) Der Käufer hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die IDSYS International GmbH zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Käufer tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die IDSYS International GmbH ab.
d) Der Käufer ist berechtigt, über die im Eigentum der IDSYS International GmbH stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der IDSYS International GmbH rechtzeitig nachkommt, oder die schriftliche Zustimmung der IDSYS GmbH hierfür einholt.
e) Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf von Waren beziehungsweise der Weiterlizenzierung der Software, an denen der IDSYS International GmbH Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils der IDSYS International GmbH an den verkauften Waren zur Sicherung an die IDSYS International GmbH ab.
f) Auf Verlangen der IDSYS International GmbH hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand und den Standort der im Eigentum der IDSYS International GmbH stehenden Waren und über die an die IDSYS GmbH abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
g) Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die IDSYS International GmbH berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der im Eigentum der IDSYS International GmbH stehenden Ware zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind.
h) Die IDSYS International GmbH ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und den Veräußerungserlös auf offene Forderungen anzurechnen.
i) Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Verwertung des Kaufgegenstandes.
j) Bei einem Rücknahmerecht gemäß vorstehendem Absatz – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks – ist die IDSYS International GmbH berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume während der Bürozeit durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen.
k) Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Käufers freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

18. Urheberrechte

a) Die IDSYS International GmbH behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.
b) Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe, für den daraus entstehenden Schaden.
c) Die Bearbeitung, Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig. Die IDSYS International GmbH behält sich vor, dem Käufer auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Käufer die in §69e Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten.
d) Beide Vertragspartner werden alle Daten, Informationen und Unterlagen, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden und Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse darstellen, vertraulich behandeln und keinem Dritten zugänglich machen. Diese Verpflichtung gilt während der Laufzeit des Vertrages und nach dessen Beendigung. Entsprechende Verpflichtungen werden die Vertragspartner ihren Mitarbeitern und Beauftragten ebenfalls auferlegen.
e) Die IDSYS International GmbH ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
f) Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
g) Das Copyright für veröffentlichte, von IDSYS International GmbH selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der IDSYS International GmbH nicht gestattet.

19. Verweise und Links

a) Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten (“Hyperlinks”), die außerhalb des Verantwortungsbereiches der IDSYS International GmbH liegen, tritt eine Haftungsverpflichtung der IDSYS GmbH nur in dem Fall ein, in dem die IDSYS International GmbH von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
b) IDSYS GmbH erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat die IDSYS International GmbH keinerlei Einfluss. Sie distanzier sich deshalb hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von IDSYS International GmbH eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

20. Inhalt der Online-Informationen

Die IDSYS International GmbH übernimmt bei Online-Informationen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die IDSYS International GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der IDSYS International GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Unberührt hiervon ist die Haftung für Personenschäden. Diese Informationen werden nicht Bestandteil eines eventuell zustande gekommenen Vertrages. Jederzeitige Änderungen der Online – Informationen bleiben vorbehalten.

21. Datenschutz

Der Käufer ermächtigt die IDSYS International GmbH, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn zu verarbeiten, zu speichern und im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes auszuwerten.

22. Anwendbares Recht

a) Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
b) Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der IDSYS International GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
c) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der IDSYS International GmbH ist der Sitz der Fa. IDSYS International GmbH. Falls der Käufer Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist das für den Sitz der IDSYS International GmbH örtlich und sachlich ausschließlich zuständige Gericht zur Entscheidung berufen.